Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2026. Diese AGB sind auf Deutsch verfasst; nur die deutsche Fassung ist verbindlich.

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Kevin Valentin, handelnd unter valedger, Sonnenbrink 3, 31556 Wölpinghausen („valedger“), und seinen Kunden über Beratungs-, Implementierungs-, Entwicklungs-, Support- und Schulungsleistungen, insbesondere rund um das ERP-System Odoo.

2. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunde“). Mit Verbrauchern schließt valedger keine Verträge.

3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn valedger ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in deren Kenntnis erbringt.

4. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angebot, Leistungsbeschreibung und Auftragsverarbeitungsvertrag, haben Vorrang vor diesen AGB. Die AGB gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für künftige Aufträge, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungen

1. Angebote von valedger sind freibleibend und 30 Tage gültig, soweit nicht anders angegeben. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform (z. B. E-Mail, Online-Signatur in Odoo) oder durch Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden zustande.

2. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Beratung, Konfiguration, Support und Schulung werden als Dienstleistung erbracht; geschuldet ist die fachgerechte Tätigkeit, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Ein Werkerfolg ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich als Werkleistung mit definiertem Ergebnis vereinbart ist (z. B. Festpreis für ein konkretes Modul).

3. valedger erbringt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Fachliche Entscheidungen zu Kontenrahmen, Steuersätzen, Buchungslogik, GoBD, E-Rechnung und Aufbewahrung trifft der Kunde mit seinem Steuerberater; valedger setzt diese Vorgaben technisch um.

4. valedger darf Leistungen remote erbringen und qualifizierte Subunternehmer sowie technische Hilfsmittel einschließlich KI-Assistenzsysteme einsetzen (§ 10). valedger ist in der Gestaltung seiner Arbeitszeit frei und unterliegt keinen Weisungen hinsichtlich Ort und Zeit.

5. Änderungen des Leistungsumfangs vereinbaren die Parteien in Textform (Change Request). Mehraufwand durch Änderungen wird nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz vergütet; Termine verschieben sich angemessen.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner und stellt rechtzeitig und unentgeltlich alle erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge (inkl. Administratorrechte auf Odoo, Odoo.sh oder Hosting) und Entscheidungen bereit.

2. Der Kunde stellt nach Möglichkeit eine Test- bzw. Staging-Umgebung bereit. Änderungen am Produktivsystem erfolgen nur nach Freigabe durch den Kunden.

3. Der Kunde ist für eine regelmäßige, dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung verantwortlich, insbesondere vor Updates, Migrationen, Datenimporten und Eingriffen in das Produktivsystem.

4. Der Kunde prüft gelieferte Konfigurationen, Importe und Auswertungen vor dem Produktiveinsatz auf fachliche Richtigkeit (z. B. Buchungen, Steuersätze, Bestände).

5. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verschieben sich Termine entsprechend. Der dadurch entstehende Mehraufwand sowie vergeblich reservierte Zeiten werden nach Aufwand vergütet.

§ 4 Vergütung und Zahlung

1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Aufwand: Leistungen nach Aufwand werden zum vereinbarten Stundensatz in Einheiten von 15 Minuten abgerechnet, monatlich nachträglich mit Tätigkeitsnachweis.

3. Festpreis: Ein Festpreis deckt ausschließlich den in der Leistungsbeschreibung definierten Umfang. Leistungen außerhalb dieses Umfangs werden nach Aufwand vergütet. Soweit nicht anders vereinbart, sind 50 % bei Auftragserteilung und 50 % nach Fertigstellung fällig.

4. Retainer: Ein monatlicher Retainer wird monatlich im Voraus berechnet. Er umfasst das vereinbarte Stundenkontingent; nicht genutzte Stunden verfallen am Ende des Folgemonats ohne Erstattung. Überschreitungen werden nach Aufwand zum Stundensatz des Retainers abgerechnet.

5. Reisen: Vor-Ort-Termine werden gesondert vereinbart. Reisekosten werden zusätzlich nach tatsächlichem Aufwand berechnet: Reisezeit mit 50 % des vereinbarten Stundensatzes, Fahrten mit eigenem Pkw mit 0,50 EUR je km, Bahn (2. Klasse), Flug (Economy) und notwendige Übernachtungen nach Beleg.

6. Lizenz-, Hosting- und Drittkosten (insbesondere Odoo-Lizenzen) sind nicht enthalten und werden vom Kunden direkt mit dem jeweiligen Anbieter abgerechnet.

7. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen darf valedger weitere Leistungen nach vorheriger Ankündigung bis zur Zahlung zurückhalten.

8. Bei Dauerschuldverhältnissen kann valedger die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten zum Beginn eines Kalenderquartals anpassen. Der Kunde kann in diesem Fall zum Wirksamwerden der Anpassung außerordentlich kündigen; valedger weist in der Ankündigung darauf hin.

9. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; dies gilt nicht für Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln.

§ 5 Workshops und Schulungen

1. Workshops und Schulungen finden online oder vor Ort statt; Inhalte, Dauer und maximale Teilnehmerzahl ergeben sich aus der Ausschreibung bzw. dem Angebot. Die Vergütung ist ein Festpreis pro Workshop, unabhängig von der Zahl der tatsächlich teilnehmenden Personen, und vor Beginn fällig.

2. Der Kunde kann jederzeit ohne Mehrkosten einen Ersatzteilnehmer benennen.

3. Bei Stornierung durch den Kunden in Textform gilt:

Zugang der Stornierung vor dem TerminStornogebühr
mehr als 14 Tagekostenfrei
14 bis 7 Tage50 % der Vergütung
weniger als 7 Tage oder Nichterscheinen100 % der Vergütung

4. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass valedger kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5. valedger kann eine Veranstaltung aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit des Referenten) absagen oder verlegen. Bereits gezahlte Gebühren werden dann erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen vorbehaltlich § 9 nicht.

6. Schulungsunterlagen dürfen nur für interne Zwecke des Kunden genutzt werden. Aufzeichnungen von Online-Veranstaltungen sind nur mit Zustimmung von valedger zulässig.

§ 6 Abnahme bei Werkleistungen

1. Ist eine Werkleistung vereinbart, zeigt valedger die Fertigstellung in Textform an. Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme oder rügt wesentliche Mängel unter genauer Beschreibung.

2. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB) oder die Leistung produktiv nutzt.

3. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Mängelhaftung behoben.

4. In sich abgeschlossene Teilleistungen können gesondert abgenommen werden.

§ 7 Nutzungsrechte und Drittsoftware

1. Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Module, Konfigurationen, Import-Vorlagen, Dokumentation) ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für eigene betriebliche Zwecke einschließlich Bearbeitung. Bis dahin ist die Nutzung widerruflich gestattet.

2. valedger bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Methoden, Vorlagen und nicht kundenspezifische Programmteile weiter zu verwenden. Vertrauliche Informationen des Kunden sind davon ausgenommen.

3. Odoo und Module Dritter unterliegen den Lizenzbedingungen ihrer Hersteller (z. B. Odoo Enterprise Subscription Agreement, LGPL-3, OPL-1). Der Lizenzvertrag über Odoo kommt direkt zwischen Kunde und Odoo S.A. zustande; valedger ist für Leistungen und Änderungen der Hersteller nicht verantwortlich.

4. Arbeitsergebnisse können unter Einsatz von KI-Assistenzsystemen entstehen. valedger prüft solche Ergebnisse fachlich und versichert, dass ihm keine Rechte Dritter bekannt sind, die der vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen.

§ 8 Mängel

1. Bei Werkleistungen leistet valedger bei Mängeln zunächst nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz richtet sich nach § 9.

2. Bei Dienstleistungen bessert valedger nicht vertragsgemäß erbrachte Leistungen unentgeltlich nach, wenn der Kunde dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis, in Textform rügt.

3. Kein Mangel liegt vor bei Fehlern, die auf Änderungen durch den Kunden oder Dritte, auf Updates oder Versionswechsel von Odoo bzw. Drittmodulen, auf fehlerhafte Daten oder Vorgaben des Kunden oder auf eine unsachgemäße Nutzung zurückgehen. Aufwand für die Analyse solcher Fälle wird nach Aufwand vergütet.

4. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, übernommener Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

§ 9 Haftung

1. valedger haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet valedger nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

3. Für den Verlust von Daten haftet valedger nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (§ 3 Abs. 3) zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

4. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Subunternehmern und Erfüllungsgehilfen von valedger.

5. Schadensersatzansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

§ 10 Vertraulichkeit, Datenschutz, Subunternehmer und KI

1. Die Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Daten, Quellcode und Geschäftsprozesse, vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Die Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus, für Geschäftsgeheimnisse unbefristet. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder offengelegt werden müssen.

2. valedger darf Subunternehmer sowie IT- und Cloud-Dienste einschließlich KI-Assistenzsystemen einsetzen, soweit diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Die Weitergabe an sie gilt nicht als Verstoß gegen Abs. 1. Eingaben in KI-Systeme erfolgen ausschließlich über Geschäftszugänge, deren Anbieter die Inhalte nicht zum Training von KI-Modellen verwenden.

3. Verarbeitet valedger personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, der insoweit Vorrang hat. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Überlassung der Daten berechtigt ist.

4. Arbeitsergebnisse aus KI-Systemen werden vor Auslieferung durch valedger fachlich geprüft; die Verantwortung für die Leistung liegt bei valedger.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

1. Einzelaufträge und Festpreisprojekte enden mit vollständiger Leistungserbringung.

2. Retainer- und Supportverträge haben eine Mindestlaufzeit von drei Monaten und verlängern sich danach jeweils um einen Monat, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für valedger insbesondere vor, wenn der Kunde mit einer Zahlung von mehr als zwei Monatsvergütungen in Verzug ist.

4. Kündigungen bedürfen der Textform.

5. Bei Vertragsende werden bis dahin erbrachte Leistungen vergütet. valedger gibt Zugänge, Unterlagen und Daten des Kunden heraus bzw. löscht sie, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 12 Schlussbestimmungen

1. valedger darf den Kunden mit Namen und Logo als Referenz nennen, sofern der Kunde nicht in Textform widerspricht. Vertrauliche Projektinhalte werden nicht veröffentlicht.

2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

4. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von valedger. valedger darf auch am Sitz des Kunden klagen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.